FERIENAUFENTHALTSREGELUNG IN DEN HOTELBETRIEBEN, DIE AN DEM PROJEKT “BEMÜHUNGEN FÜR EIN GUTES QUALITÄTSNIVEAU IN LIGNANO SABBIADORO“ TEILGENOMMEN HABEN
Richtlinien zur Regelung der Hoteliers- und Hotelgästeverhältnisse. Die folgenden Normen, ausgenommen anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen, gelten als Grundsätze in den Verhältnissen zwischen Hoteliers und Hotelgästen. Der Einsatz des „Urlauberverteidigers“ (s. Punkt „Streitigkeiten“) ist unabdingbar und eventuelle sonstigen Vereinbarungen werden ungültig.
Richtlinien zur Regelung der Hoteliers- und Hotelgästeverhältnisse. Geltende Normen, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Anwendungsbereich. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Beherbergungsverträge (gemäß dem Regionalgesetz nr. 2 vom 16.01.2002), die zwischen den Inhabern von Hotels und ihren Kunden direkt abgeschlossen werden. Vertragsform. Der Vertrag wird normalerweise vermittels Briefaustausches abgeschlossen. Die angegebenen Hotelpreise verstehen sich pro Person und pro Tag im Doppelzimmer mit Bad für Aufenthalte von mindestens drei Tagen.
Anzahlung. Gewöhnlich ist eine Anzahlung von höchstens 20% des für die gewünschte Zeit vereinbarten Pensionspreises zu leisten, mindestens jedoch ein Betrag in der Höhe der Vollpension für einen Tag. Die Anzahlung gilt für den Hotelier als Auftragsbestätigung, für den Kunden dagegen als Kaution; tritt der Kunde bis spätestens 30 Tage vor Beginn seines Aufenthalts zurück, hat er Anspruch auf Rückzahlung von 50% der geleisteten Anzahlung; bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt verliert er den Anspruch auf Erstattung der Anzahlung.
Beginn und Ende der Beherbergungsvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden am Ankunftstag das Zimmer ab 12.00 Uhr zur Verfügung bzw. muss er es am Abreisetag bis 10.00 Uhr freigeben. Die Verpflegungsleistung beginnt mit dem Mittag – bzw. Abendessen am Ankunftstag und endet mit dem Frühstück bzw. Mittagessen am Abreisetag.
Berechnung der Pensionstage. Der für die gewünschte Verpflegung festgelegte Preis bezieht sich immer auf den Anreisetag, mit Ausnahme der auf der Preisliste angegebenen Änderungen der Saisonszeiten. Wenn der gebuchte Aufenthalt in den Saisonswechsel fällt wird für die erste Nacht der Preis des vorherigen Tages berechnet.
Nichterfüllung des Vertrags durch den Hotelier. Stellt der Hotelier das Zimmer bzw. nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, hat der Kunde, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wahlweise Anspruch auf Zahlung der doppelten Anzahlung oder Erstattung der geleisteten Anzahlung und gegebenenfalls weitergehenden Schadenersatz.
Nichterscheinen des Gastes am vereinbarten Tag. Nur wenn der Hotelier im Besitz eines Urkundebeweises (Anzahlung oder Brief) ist, hat er bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt die Pflicht, die Unterkunft bis 12 Uhr des auf den vorgesehenen Ankunftstag folgenden Tages freizuhalten.
Verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise des Kunden. Vorbehaltlich anderslautender, von nachstehenden Bestimmungen abweichender Vereinbarungen hat der Hotelier bei nicht von ihm wegen Nichterfüllung des Vertrags zu vertretender verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise des Kunden nur Anspruch auf Zahlung des Zimmerpreises für die gesamte vereinbarte, vom Kunden nicht genutzte Zeit. Das Zimmer steht in diesem Zeitraum dem Kunden weiterhin zur Verfügung. Der Hotelier hat das Recht, das Zimmer anderweitig zu belegen, ist in diesem Falle aber verpflichtet, dem ursprünglichen Kunden den entsprechenden Betrag für den Zeitraum der Belegung zu erstatten.
Weitere Bestimmungen. Der Preis für Vollpension, Halbpension bzw. Übernachtung mit Frühstück gilt erst ab mindestens 3 Tagen Aufenthalt; Getränke sind gesondert zu bezahlen. Eventuelle Ermäßigungen des Pensionspreises für Kinder im Zusatzbett im Zimmer der Eltern sind zuvor gesondert schriftlich mit dem Hotelier zu vereinbaren. Die angegebenen Preise müssen zwangsweise alle Leistungen, die im Regionalgesetz Nr. 2 vom 16.01.2002 für die Klassifikation verankert, sind umfassend. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums von Kunden haftet der Hotelier gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die im Voraus bestimmten Regeln werden unter Vorbehalt einiger schriftlicher Vereinbarungen zu Grundprinzipien des Verhältnisses zwischen Gästen und Hotelunternehmen.
Änderungen Das Inkrafttreten von neuen nationalen oder regionalen Gesetzen kann, ohne eine Beeinträchtigung oder Forderung dessen, der die Buchung vorgenommen hat, zu Änderungen in dem vorliegenden Reglement führen.
Streitigkeiten: Im Interesse des Gastes, stimmt das Hotel Désirée dem „Qualitätsprojekt“ (*), das von der Region Friaul-Julisch Venetien (Turismo FVG) gefördert wird, zu, und eventuelle nicht gelöste Differenzen zwischen dem Gast und dem Betreiber sehen den Einsatz des “Urlauberverteidigers” (ein kostenlos vom Fremdenverkehrsamt Friaul-Julisch Venetien zur Verfügung gestellter Experte) vor, der, nachdem er die betreffenden Parteien angehört hat, mit einem für den Betreiber gültigen Schiedsspruch die Streitigkeit klären wird. Der Schiedsspruch des “Urlauberverteidigers ” ist unumstößlich.
(*) Qualitätsprojekt: das Fremdenverkehrsamt Friaul-Julisch Venetien hat die Einführung eines Qualitätsabzeichens vorangetrieben, das es den Touristen/Gästen gestattet, die Unternehmer mit anerkannter Erfahrung zu erkennen, die sich dafür einsetzen Folgendes zu gewährleisten: Ein Verhalten, das auf maximale Korrektheit und Transparenz des eigenen Angebots ausgerichtet ist. Die Schulungsverpflichtung bezüglich der Betreuung der Gäste/Touristen, auch seitens der eigenen Mitarbeiter. Die Wahrung des Urlauberverteidigers, der als Experte “super partes” in die Lösung eventueller Streitigkeiten vom Fremdenverkehrsamt Friaul-Julisch Venetien kostenlos zur Verfügung gestellt wird.